Das Schönste,
was ein Mensch hinterlassen kann,
ist ein Lächeln im Gesicht
derjenigen, die an ihn denken.
Trauerfall
Eine gefühlvoll gestaltete Trauerfeier würdigt das Leben der Toten und hilft den Angehörigen, persönlich Abschied zu nehmen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuellen Wünsche und den letzten Willen des Verstorbenen umzusetzen.
Pastor, Pfarrer oder freier Trauerredner
Eine Trauerfeier kann kirchlich oder konfessionsungebunden durchgeführt werden. Meistens leitet ein Geistlicher die Trauerfeier. Es kann aber auch ein weltlicher Trauerredner oder eine Kombination aus Beidem sein. Der Ablauf wird mit den engsten Angehörigen abgestimmt. Alle Elemente, von der Begrüßung über die Musik- und Wortbeiträge bis zum Gebet und der Aussegnung am Grab dienen dazu, das Bild des Verstorbenen noch einmal nachzuzeichnen. Gern vermitteln wir Ihnen eine freie Trauerrednerin aus unserem Haus.
Persönliche Beteiligung durch Wort- oder Musikbeiträge
Personen, die die Kraft dazu haben, können die Trauerfeier aktiv mitgestalten, indem sie ein Gedicht vortragen, einen Brief vorlesen, eine Rede halten oder für musikalische Begleitung sorgen. Ob mit einem Chor oder Solisten aus der Kirche oder den eigenen Reihen, live oder vom Band – das gemeinsame Singen und Hören der Lieblingslieder des Verstorbenen verbindet und kann sehr tröstlich sein.
Blumen-, Sarg- und Urnendekoration
Blumen wachsen und verwelken, genau wie der Mensch geboren wird, reift und schließlich vergeht. Ob aufwendig, kreativ oder ganz natürlich – je nach Persönlichkeit wird der Verstorbene mit einem Blumenmeer, mit Kränzen und Blütenakzenten oder einer Naturdekoration verabschiedet. Blumen sind stille Trauerbegleiter, die einen Hoffnungsschimmer in sich tragen und die Sprache des Herzens sprechen.
So schmerzlich der Abschied von einem geliebten Menschen auch ist, so tröstlich kann die Trauer in Gemeinschaft sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten loszulassen - bei der Aufbahrung am offenen Sarg, während der Trauerfeier mit geschlossenen Sarg und bei der Beisetzung am Grab.
Individuelle Abschiedsrituale
Vielen Trauernden tut es gut, den Abschied mitzugestalten und noch etwas Konkretes zu tun. Bei einem Kerzenritual kann Jeder der Trauergesellschaft ein Licht für den Verstorbenen entzünden – als sichtbares Zeichen von Liebe, Hoffnung und Verbundenheit. Gern betten wir die Kerzen in die Sarg- oder Urnendekoration mit ein. Um den Abschied am Grab etwas sanfter zu gestalten, stellen wir auf Wunsch statt des oft als hart empfundenen Erdwurfs auch gern Blütenblätter bereit. Für nahe Angehörige kann es heilsam sein, den Sarg oder die Urne zu tragen und den Körper des Verstorbenen oder die Asche bewusst der Erde zu übergeben. Man kann auch Luftballons in den Himmel steigen lassen wie z.B. Bestattungen von Kindern.
Einige Anregungen für die persönliche Abschiedsgestaltung
- Gibt es etwas, was Ihnen und Ihrer Familie besonders am Herzen liegt?
- Wünschen Sie ein Abschiednahme am offenen oder am geschlossenen Sarg?
- Hat sich der Verstorbene eine bestimmte Kleidung, Blumen oder Musik gewünscht?
- Möchten Sie dem Sarg oder Grab einen Abschiedsbrief beilegen?
- Gibt es Kinder, die dem Verstorbenen ein Erinnerungsbild malen möchten?
- Soll ein Foto des Verstorbenen bei der Trauerfeier aufgestellt werden?
- Soll sich sein Hobby oder sein Beruf in der Trauerdekoration wiederfinden?
Lassen Sie uns wissen, was wir für Sie tun können.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Bei Eintritt eines Trauerfalls stehen wir Ihnen als qualifizierte Bestatter gern hilfreich zur Seite. Wir nehmen Ihnen nicht nur die Ausrichtung und Durchführung der Bestattung und der Trauerfeier ab, sondern sorgen auch für die professionelle Erledigung aller Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern.
Die Anzeige eines Sterbefalles
Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag beim Standesamt anzuzeigen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ist Jemand im Krankenhaus verstorben, erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Es ist zunächst ausreichend, den Tod mündlich durch einen der nächsten Angehörigen oder einen beauftragten Bestatter beim Standesamt anzuzeigen. Bei mündlicher Anzeige des Todesfalles wird der Personalausweis des Anzeigenden benötigt.
Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch werden die Todesbescheinigung und der Leichenschauschein des Arztes benötigt. Bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen ist zudem ein Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes erforderlich. Das Familienbuch beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben. Es kann aber zur Eintragung auch mit vorgelegt werden.
Im Zweifel sollten die Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und bei Ledigen die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Werden die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt, ist eine Vorlage dieser Urkunden nicht nötig.
>Übersicht der Formalitäten und erste Maßnahmen im Trauerfall (PDF-Download)
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