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Bei Eintritt eines Trauerfalls stehen wir Ihnen als qualifizierte Bestatter gern hilfreich zur Seite. Wir nehmen Ihnen nicht nur die Ausrichtung und Durchführung der Bestattung und der Trauerfeier ab, sondern sorgen auch für die professionelle Erledigung aller Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern.

Die Anzeige eines Sterbefalles

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag beim Standesamt anzuzeigen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ist Jemand im Krankenhaus verstorben, erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Es ist zunächst ausreichend, den Tod mündlich durch einen der nächsten Angehörigen oder einen beauftragten Bestatter beim Standesamt anzuzeigen. Bei mündlicher Anzeige des Todesfalles wird der Personalausweis des Anzeigenden benötigt.

Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch werden die Todesbescheinigung und der Leichenschauschein des Arztes benötigt. Bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen ist zudem ein Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes erforderlich. Das Familienbuch beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben. Es kann aber zur Eintragung auch mit vorgelegt werden.

Im Zweifel sollten die Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und bei Ledigen die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Werden die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt, ist eine Vorlage dieser Urkunden nicht nötig.

>Übersicht der Formalitäten und erste Maßnahmen im Trauerfall (PDF-Download)

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